01.
Was muss ich zur Therapie mitnehmen?
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eine ärztliche Überweisung – mit Vermerk der Dauer bzw. Anzahl der Physiotherapie-Einheiten. Diese bekommst du von deinem Haus- oder Facharzt.
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Ein großes Badetuch oder Leintuch und bequeme Kleidung
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Befunde – alle für die aktuelle Überweisung relevanten Befunde (Röntgen, CT, MRT ,… )
03.
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Rechnung zu begleichen?
Am Ende der Therapie-Serie erhalten Sie von mir eine Rechnung, welche Sie entweder mittels Überweisung oder bar bei mir begleichen können.
05.
Erhalte ich für jede Leistung eine Rückerstattung?
Wenn Sie mit einem Überweisungsschein zu mir kommen, bekommen Sie für die jeweilige Leistung einen Betrag von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe des Betrags ist abhängig von den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.
02.
Was bedeutet Wahlphysiotherapeut(in)?
Als Wahltherapeutin verrechne ich die Leistung nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie den vollen Betrag der Honorarnote bei mir begleichen müssen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Die Höhe des Betrags ist abhängig von den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.
Nachdem Sie eine Rückerstattung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können Sie den Restbetrag bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Bitte dafür selbstständig bei der Versicherung erkundigen, ob etwas übernommen wird.
04.
Wie erhalte ich eine Rückerstattung von der Krankenkasse?
Nachdem ich Ihnen am Ende der Therapieserie eine Rechnung mitgebe, können Sie diese mit dem Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung, bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Dies kann man gemütlich von zu Hause aus online machen, per Post schicken oder Sie gehen direkt zum nächsten Standort Ihrer Krankenkasse.
06.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Therapien können gerne telefonisch oder über meine Online-Terminvereinbarung vereinbart werden.
Ich bitte Sie darum, vereinbarte Therapien möglichst einzuhalten. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie mir bitte rechtzeitig (spätestens 24 Std.) vor dem Termin per Telefon oder E-Mail Bescheid. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen, ohne ihn abzusagen, behalte ich mir vor, diesen Termin zu vollem Tarif zu verrechnen.